Vermögensnachfolge und -übertragung

Vermögensnachfolge und -übertragung

Die Übergabe des eigenen Vermögens an die nachfolgende Generation ist eine komplexe Aufgabe, bei der es entscheidend ist, die Werte langfristig zu erhalten. Hohe Erbschaftssteuern, familiäre Konflikte oder eine Zersplitterung des Vermögens lassen sich durch eine vorausschauende Planung vermeiden. Neben dem klassischen Testament gibt es verschiedene Möglichkeiten der Vermögensübertragung.

Bei einer Schenkung werden Geld- oder Sachwerte noch zu Lebzeiten vom Schenkenden an jemand anderen übertagen. Das können sowohl Verwandte sein, aber auch nicht verwandte Personen oder Stiftungen.

Eine Schenkung eignet sich für Menschen, die die Vermögensnachfolge miterleben möchten. Der Vorteil einer Schenkung besteht darin, dass zwar, ebenso wie im Erbfall, Steuern anfallen, die Beschenkten aber alle zehn Jahre Freibeträge von bis zu 500.000,00 Euro in Anspruch nehmen können und nicht nur einmal wie im Erbfall. So lassen sich insbesondere Immobilien besonders steuergünstig weitergeben.

Erfahrungsgemäß kommt es bei Schenkungen seltener zum Streit unter den Begünstigten als bei einer rein testamentarischen Regelung. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Gebende die Vermögensnachfolge miterlebt, er gibt „mit warmer Hand“, wie es im Volksmund heißt.
Zu beachten ist bei einer Schenkung allerdings, dass der Schenkende ausreichend eigenes Vermögen behält, um den eigenen Lebensstandard dauerhaft zu sichern. Auch für den Pflegefall sollte vorgesorgt sein, da nur in sogenannten Extremfällen Vermögen zurückgefordert werden kann. Hierzu zählen grober Undank des Beschenkten oder ein Verarmen des Schenkenden.

Außerdem sollten Beschenkte wissen, dass andere Erben Ansprüche auf Ausgleichszahlungen erheben können, sollte der Schenkende vor Ablauf von zehn Jahren nach der Schenkung versterben.

Eine Familiengesellschaft dient der gemeinsamen Verwaltung eines Familienvermögens. Hierbei handelt es sich häufig um die Rechtsformen einer GbR, einer KG oder einer GmbH. In ein Familienvermögen, auch Familienholding oder Familienpool genannt, können Sachwerte wie Immobilien von einem oder mehreren Familienmitgliedern eingebracht werden.
Diese Form ist für Übertragende geeignet, die die Kontrolle über ihr Privatvermögen behalten möchten und es langfristig vor Teilung schützen wollen.

Ein Vorteil einer Familiengesellschaft für die Nachfolgeplanung besteht darin, dass sich die Erträge steuergünstig auf mehrere Familienmitglieder wie Kinder oder Enkel verteilen lassen. Selbst Minderjährige können hier berücksichtigt werden und
profitieren so früh von Schenkungen, ohne selbst Einfluss auf Entscheidungen nehmen zu können.

Außerdem lässt sich der Gesellschaftsvertrag so gestalten, dass die vollständige Verfügungsmacht beim „Vermögenseinzahler“ bleibt, selbst, wenn die Anteile bereits an andere Familienmitglieder übertragen worden sind. So behält der Schenkende weiterhin die Kontrolle über das Vermögen.
Auch nach dem Ableben ist das Familienvermögen geschützt, zum Beispiel davor, dass durch eine Scheidung Geld abfließt. Unterhaltsberechtigte oder Gläubiger eines Gesellschafters haben keinen Zugriff auf das Vermögen.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass eine Familiengesellschaft eine laufende Verwaltung erfordert. So müssen Gesellschafterbeschlüsse herbeigeführt werden oder Steuererklärungen abgegeben werden. Änderungen an der Gesamtkonzeption, so die Änderung des Gesellschaftervertrags, sind nur bei entsprechenden Stimmenmehrheiten möglich.

Eine Stiftung verwaltet Vermögen mit dem Ziel, einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Während gemeinnützige Stiftungen Kunst, Bildung oder den Tierschutz fördern, dient eine Familienstiftung dazu, Vermögen innerhalb einer Familie zu erhalten.

Geeignet für:
Personen, die mit ihrem Vermögen eine nachhaltige Wirkung erzielen (gemeinnützige Stiftung) oder die ihr Familienvermögen langfristig schützen möchten (Familienstiftung).

Vorteile:
Steuerliche Vorteile: Gemeinnützige Stiftungen sind von Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit, sodass das gesamte Vermögen dem Stiftungszweck zugutekommt.
Langfristige Kontrolle: Eine Familienstiftung verhindert eine Zersplitterung des Vermögens und kann Erträge gezielt an Angehörige ausschütten.
Dauerhafte Sicherung: Das Stiftungsvermögen bleibt erhalten, während nur die Erträge für den Stiftungszweck oder die Familie genutzt werden.

Wichtige Aspekte:
Die Übertragung von Vermögen in eine Familienstiftung unterliegt grundsätzlich der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es gibt jedoch legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Steueroptimierung.

Ein Family Office unterstützt vermögende Familien bei der strategischen Steuerung ihres Kapitals. Neben der Nachfolgeplanung übernimmt es Aufgaben wie Steuer- und Rechtsberatung sowie die Verwaltung von Immobilien und Investitionen.

Geeignet für:
Familien mit einem Vermögen von über 15 Millionen Euro, die eine umfassende und professionelle Betreuung wünschen.

Vorteile:
Maßgeschneiderte Beratung: Experten kümmern sich um die individuellen finanziellen und steuerlichen Bedürfnisse der Familie.
Konfliktvermeidung: Ein Family Office kann als neutraler Vermittler bei interfamilären Vermögensfragen fungieren.
Langfristige Sicherung: Neben der Nachfolgeplanung kann es auch die Ausbildung der Erbengeneration strategisch begleiten.

Fazit
Die richtige Strategie zur Vermögensweitergabe hängt von den individuellen Zielen und der finanziellen Situation ab. Während eine Schenkung unmittelbare Vorteile bietet, sichert eine Familiengesellschaft oder Stiftung den langfristigen Erhalt. Für sehr große Vermögen kann ein Family Office die optimale Lösung sein. Entscheidend ist eine frühzeitige Planung, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.

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